Vorratsdatenspeicherung: Digitale Gesellschaft geht vor Bundesgericht

«In zahl­rei­chen euro­päi­schen Län­dern und in der Euro­päi­schen Uni­on haben die höch­sten Gerich­te die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung mit Ver­weis auf die Grund- und Men­schen­rech­te für unzu­läs­sig erklärt.

Die Schwei­ze­ri­sche Bun­des­ver­fas­sung und die Euro­päi­sche Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on (EMRK) gewähr­lei­sten die­se Grund- und Men­schen­rech­te auch für die Schweiz. Die Digi­ta­le Gesell­schaft geht des­halb mit ihrer Beschwer­de gegen die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung vor das Bundesgericht.»

via Digi­ta­le Gesellschaft

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert