Überwachung unserer Kommunikation
In gewissen Ländern müssen Anbieterinnen von Telefon- und Internetdiensten im Auftrag des Staates das Kommunikationsverhalten ihrer KundInnen aufzeichnen. Diese Speicherung von elektronischen Kommunikationsdaten wird als rückwirkende Überwachung oder als Vorratsdatenspeicherung bezeichnet.
Das alles zeichnen sie auf
Unsere Kommunikationsdienstleister zeichnen beispielsweise auf, wer wann wen angerufen hat. Wie lange das Gespräch gedauert hat. Wer sich wann ins Internet eingeloggt hat und für welche Dauer. Wer wann wem ein E-Mail oder SMS geschickt hat. Zudem speichern sie die Standortinformationen des Mobiltelefons regelmässig.
Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz
In der Schweiz müssen diese Daten für 6 Monate abgelegt und auf Verlangen an Strafverfolgungsbehörden oder den Geheimdienst herausgegeben werden.